Referentin / Referent (w/m/d) im Referat 407 „Modernisierungs- und Quartiersförderung“
Referentin/Referent (w/m/d)im Referat 407 "Modernisierungs- und Quartiersförderung" im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Elternzeitvertretungbefristet bis zum 30. September 2026 (bis Entgeltgruppe 13 TV-L)
Unser Ministerium
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt im Besonderen dazu bei, dass Städte und Gemeinden sich weiterentwickeln und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unseren 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft gewahrt bleibt und die Digitalisierung zum Wohle der Menschen eingesetzt wird.
Wir unterstützen diejenigen vor Ort, die Heimat in Nordrhein-Westfalen tagtäglich gestalten. Neben dem Gemeindefinanzausgleich und anderer kommunaler Rechtsgrundlagen sind wir für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Erarbeitung einer Digitalagenda und Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen zuständig sowie die oberste Bauaufsichts-, Kommunalaufsichts- und Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Referat
Das Referat 407 ist verantwortlich für die Förderung von Modernisierungs- und Quartiersprojekten im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Schwerpunkt seiner Aufgaben ist die Beratung, Qualifizierung und Koordinierung von großen Neubauvorhaben, die mit Mitteln der Wohnraumförderung realisiert werden sollen. Hierfür sind Abstimmungsgespräche mit der an der Planung beteiligten Bauherrschaften, Architekturbüros und Kommunen zu führen. Ziel ist es, die Vorhaben planerisch und sozial entsprechend der Förderbestimmungen zu qualifizieren und einer Förderung zuzuführen, damit mehr bezahlbare und qualitätvolle Wohnungen in Nordrhein-Westfalen entstehen. Dabei stehen die Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels und der Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und sozialer Verträglichkeit der öffentlich geförderten Investitionen im Vordergrund. Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt stellt die Beratung und Anleitung der kommunalen Bewilligungsbehörden sowie die Entscheidung von förderrechtlichen Ausnahmeanträgen dar.
Ihr Aufgabenbereich
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Koordination und Betreuung landespolitisch bedeutsamer Fördervorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau
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planerische Beurteilung von Neubauvorhaben hinsichtlich ihrer Eignung als Quartiersprojekte im Sinne der öffentlichen Wohnraumförderung
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förderrechtliche Beratung von kommunalen Stellen, Bauherrschaften und Planungsbüros
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Beurteilung von förderrechtlichen Ausnahmeanträgen im Zusammenhang mit Quartiersprojekten
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Bearbeitung städtebaulicher und planungsrechtlicher Fragen der Wohnraumförderung
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Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Quartiersförderung auf Grundlage von Erfahrungen der Förderpraxis
Wir setzen voraus
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ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister oder universitärer Diplomstudiengang) der Stadt- bzw. Raumplanung, des Städtebaus, der Architektur, der Geographie oder eines vergleichbaren Studienganges
Wir erwarten
- vorzugsweise Kompetenzen zur Beurteilung der (städte-)baulichen, sozialen und wohnungswirtschaftlichen Dimensionen von Quartiersentwicklungen im Neubau und Bestand
- idealerweise Kenntnisse der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Offenheit für interdisziplinäre Sichtweisen und die Bereitschaft zur schnellen Einarbeitung in neue Aufgabengebiete
- ein hohes Maß an Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Zuverlässigkeit
- eine ausgeprägte mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit verbunden mit der Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge verständlich und prägnant darzustellen
- eine hohe Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
- ein sicheres und freundliches Auftreten, Verhandlungs- und Organisationsgeschick
- Diversitykompetenz
Wir bieten Ihnen
- einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit interessanten und vielfältigen Aufgaben
- ein attraktives Fortbildungsangebot hinsichtlich Ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenzen
- familienfreundliche, flexible und mobile Arbeitsmodelle, wobei eine Beschäftigung in vollzeitnaher Teilzeit - auch auf diesem Arbeitsplatz - grundsätzlich möglich ist
- einen Standort mit guter Infrastruktur und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie die Möglichkeit zum Erwerb einer Parkberechtigung
- eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
Haben Sie Fragen an uns?
Fragen zum Aufgabenbereich
Herr Referatsleiter Schreiber0211/8618-5536
Fragen zum Bewerbungsverfahren
Frau Referentin Philipp 0211/8618-4273
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bitte bis zum 22. Mai 2025 per E-Mail (in einer PDF-Datei) an: bewerbung@mhkbd.nrw.de oder postalisch an das:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 103 Personal Stichwort: „Referat 407-RF“ Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf
Aus Gründen der Verwaltungsökonomie werden Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt. Es wird deshalb darum gebeten, auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten.
Hinweise
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind erwünscht.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.
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