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Wirtschaftsfachkraft (m/w/d)

Wirtschaftsfachkraft (m/w/d)

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STELLENAUSSCHREIBUNG
PV 3 - 03 041 - Nr. e 27 B 2026
Im Geschäftsbereich der Kriminaldirektion Mainz ist im Kommissariat 15 zum nächstmöglichen Zeitpunkt die nachfolgende Stelle in Vollzeit zu besetzen:

Wirtschaftsfachkraft (m/w/d).

Die Stellenausschreibung richtet sich an Tarifbeschäftigte des Polizeipräsidiums Mainz sowie an externe Bewerberinnen und Bewerber.
Wir stellen uns vor:
Das Kommissariat 15 bearbeitet komplexe Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität, wie beispielsweise Kapitalanlagebetrug, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Korruptionsdelikte, Geldwäsche, Wettbewerbsdelikte (z.B. Markenrechtsverletzungen), Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und weitere Wirtschaftsdelikte, die besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erfordern.
Funktionsbeschreibung:
Zu den speziellen Aufgaben der Wirtschaftsfachkraft gehören die Prüfung und Auswertung sichergestellter / vorliegender Unterlagen (auch in elektronischer Form), die Analyse betriebswirtschaftlicher und finanztechnischer Vorgänge in umfangreichen und schwierigen Wirtschaftsstrafsachen sowie die beweiserhebliche Darstellung der Auswertungen und Feststellungen in Ermittlungsverfahren.
Hierzu gehören insbesondere:

  • Auswertung und Prüfung von Buchführungsunterlagen und Jahresabschlüssen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten und sonstige Geschäftsunterlagen),
  • Ermittlungen und Analysen im Bereich der Insolvenzdelikte und dabei insbesondere die Feststellung ob und wann Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) gegeben war.
  • Analyse und Darstellung von komplexeren Firmengeflechten/gesellschaftlichen Strukturen und Identifizierung der verantwortlichen Personen,
  • Fertigung und Darstellung von Geldflussanalysen und Auswertung großer Datenmengen zu Finanztransaktionen (umfangreiche Bankunterlagen / Kontoumsätze).
  • Feststellung wirtschaftlicher Vorteile aus Straftaten bei Korruptionsdelikten,
  • Feststellungen zu Vermögensschäden bei Untreuehandlungen,
  • Prüfung von weiteren wirtschaftlichen Sachverhalten (Zwangsvollstreckungen, eidesstattl. Versicherungen zu Vermögensverhältnissen, Geschäftsvorfällen im Bankbereich wie Lastschrift-Rückgaben oder Kreditkündigungen, etc.),
  • einen sicheren, attraktiven, vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einem dynamischen, motivierten und kollegialen Team mit einer interessanten Tätigkeit sowie einem offenen und konstruktiven Miteinander,
  • fachkundige Unterstützung bei der Einarbeitung,
  • großzügiger Gleitzeitrahmen und flexible Arbeitszeitmodelle,
  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
  • 30 Urlaubstage (bei 5 Arbeitstagen / Woche),
  • Möglichkeit zur Teilnahme am Jobticketverfahren.

Weiter unterstützen und beraten Wirtschaftskräfte die polizeil. Ermittler sowie die Staatsanwaltschaft mit ihrer außerordentl. Fachexpertise des Wirtschaftsbereichs und arbeiten im Rahmen von laufenden Ermittlungen eng mit diesen zusammen. So auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Vernehmungen sowie richterlich angeordneten Durchsuchungen und nehmen auch selbst -fachlich unterstützend- daran teil.

Anforderungsprofil

Sie können sich bewerben, wenn Sie ein Hochschulstudium (Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss) in der Fachrichtung Betriebs- oder Finanzwirtschaft oder Verwaltung oder Finanzen erfolgreich abgeschlossen haben. Ein Bachelorabschluss in einem nicht akkreditierten Studiengang z.B. an einer Verwaltungsakademie oder Bankakademie ist nicht ausreichend.
Eine entsprechende Berufserfahrung im Rechnungswesen und der Wirtschaftsprüfung sowie im Bereich der öffentlichen Haushalte wäre von Vorteil.
Wir setzen die Beherrschung der deutschen Sprache und gute Kenntnisse der englischen Sprache jeweils in Wort und Schrift sowie den Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (ehemals Klasse 3) voraus.
Ebenso wird die Bereitschaft vorausgesetzt, die fachtheoretischen und berufspraktischen Kompetenzen zu vertiefen und zu aktualisieren.
Die persönl., fachl. und soziale Kompetenz wird in einem Auswahlverfahren festgestellt werden.
Eine Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis im 3. Einstiegsamt (zunächst auf Probe) in der Laufbahn „Verwaltung und Finanzen“. Hierzu müssen die beamtenrechtlichen Bestimmungen erfüllt sein. Nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vorliegen, kommt zunächst eine Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis in der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentl. Dienst der Länder (TV-L) bis zur Erfüllung der beamtenrechtl. Voraussetzungen in Betracht.

Wir bieten Ihnen

Allgemeine Hinweise:
Das Land Rhi.-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Bei Jobsharing wird eine Besetzung in der Summe von 100 Prozent angestrebt. Bei der Stellenbesetzung kann über eine Berücksichtigung teilzeitbeschäftigter Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit entschieden werden.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Das Polizeipräsidium Mainz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation gemäß § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie haben das Recht, im Vorfeld zu Auswahlgesprächen Kontakt mit der Gesamtvertrauensperson für Menschen mit Behinderung aufzunehmen. Sie erreichen diese per Mail an PPMainz.GVSB@polizei.rlp.de.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Polizeiordnungsgesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie - vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen - einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u.a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Eine Einstellung in den öffentl. Dienst des Landes Rhl.-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum
Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigt/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die unterzeichnenden Unterlagen zunächst elektronisch als Scan zu übersenden, im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Eine Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis im 3. Einstiegsamt (zunächst auf Probe) in der Laufbahn „Verwaltung und Finanzen“. Hierzu müssen die beamtenrechtlichen Bestimmungen erfüllt sein. Nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vorliegen, kommt zunächst eine Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis in der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bis zur Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in Betracht.
Für fachl. Informationen zur Stelle steht Ihnen Hr. Buchsteiner (06131 6533150) zur Verfügung. Für Fragen personalrechtl. Natur oder zu dem Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Hr. Knobloch (06131 6532316).
Bewerbungen:
Aussagekräftige Bewerbungen mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Nachweisen über erworbene Fähigkeiten bitten wir bis spätestens **09.04.2026 **in elektronischer Form an PPMainz.PV3.Bewerbungen@polizei.rlp.de oder per Post an folgende Adresse zu richten:
Polizeipräsidium Mainz
Referat PV 3
Valenciaplatz 2
55118 Mainz
Bei internen Bewerbungen ist die Leitung der eigenen Dienststelle bzw. Organisationeinheit nachrichtlich zu beteiligen. Mit der Bewerbung ist gleichzeitig das schriftliche Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.
(..)
Ende der Bewerbungsfrist: 09.04.202
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Veröffentlicht am 25.03.2026

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