Spannende Ausbildung als Beamtin/Beamter in der Verwaltung der Polizei
Stellenbeschreibung
Ausbildung zum Polizeisekretär (m/w/d)
in der Laufbahn Verwaltung und Finanzen (zweites Einstiegsamt)
Starttermin: Wochenarbeitszeit : Anwärtergrundbetrag:
01.07.2027 40 Stunden 1.571,65 €
Im Polizeipräsidium Koblenz sorgen ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die
Sicherheit der Bevölkerung im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie können uns bei dieser
wichtigen Aufgabe unterstützen!
Das Polizeipräsidium Koblenz gliedert sich in die beiden Abteilungen Polizeieinsatz
und Polizeiverwaltung. Der Abteilung Polizeiverwaltung gehören folgende fünf
Referate an: PV 1 Recht, PV 2 Organisation, PV 3 Personal/Soziales, PV4
Haushalt/Finanzen und PV 5 Liegenschaften.
Auf Beamtinnen und Beamte mit abgeschlossener Ausbildung warten
abwechslungsreiche und interessante Aufgaben: Die Entscheidung über eine
Geltendmachung von Kosten für polizeiliche Einsätze, das Treffen organisatorischer
Entscheidungen innerhalb des Polizeipräsidiums Koblenz könnte ebenso zu Ihrem
künftigen Aufgabengebiet gehören wie alle Tätigkeiten rund um Beamten-,
Angestellten- und Arbeitsverhältnisse. Im Bereich Haushalt/Finanzen sind Sie in die
Abwicklung des baren und elektronischen Zahlungsverkehrs eingebunden und
koordinieren die Beschaffung von fast Allem, was die Polizei in ihrem täglichen
Dienstgeschäft benötigt. Überdies gehört die Betreuung der Grundstücke und
Gebäude zu dem Aufgabenbereich der Polizeiverwaltung.
Die duale Ausbildung im Vorbereitungsdienst mit einer Gesamtdauer von zwei Jahren
ist gekennzeichnet durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Neben einer
fachtheoretischen Ausbildung an der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz in
Mayen (11 Monate) werden in praktischen Ausbildungsabschnitten (13 Monate) alle
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Während der berufspraktischen
Zeiten findet einmal wöchentlich Unterricht am Kommunalen Studieninstitut der Stadt
Koblenz statt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden beim Polizeipräsidium
Koblenz sowie in Gastausbildungen bei anderen Behörden durchgeführt.
Weitere Informationen zum Ausbildungsbild können unter www.karriere.rlp.de in der
Rubrik „Nach der Schule“ und dem jeweiligen Berufsfeld bzw. dem jeweiligen
Berufsbild abgerufen werden.
Zusätzliche Informationen zur Arbeit der Polizeiverwaltung sind auf der Homepage des
Polizeipräsidiums Koblenz zu finden.
Wir erwarten
- Erfolgreicher Sekundarabschluss I (mittlere Reife) oder ein vergleichbarer
- Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein
Beamtenverhältnis
- gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sozialkunde
- sicherer Umgang mit modernen Informationstechniken
- Fähigkeit zu sozialverantwortlichem Handeln
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
- Interesse am Umgang mit Gesetzen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und sorgfältiges Arbeiten
- Motivation, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft
Das bieten wir
- eine hochwertige Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes
- Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
- intensive Begleitung während der gesamten Ausbildungszeit
- gute Übernahme- und Aufstiegschancen nach erfolgreichem
Ausbildungsschluss in ein Beamtenverhältnis
- nach Ausbildungsende die Möglichkeit für Arbeiten im Homeoffice
- Nutzung des hauseigenen Fitnessraumes
- grundsätzlich 30 Tage Jahresurlaub, Heiligabend und Silvester frei sowie
- eine engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretung
- guter Zusammenhalt im Kreis der Auszubildenden mit verschiedenen
- Zuschuss zu Fahrt- und Unterbringungskosten während der Theoriephase in
- einen zukunftssicheren Arbeitsplatz im Team der Polizei-Familie
Unsere Grundsätze:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen
Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die
Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher Bewerbungen aus allen
Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der
Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Polizeipräsidium Koblenz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und
unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Möglichkeit der flexiblen
Arbeitsgestaltung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder
ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation
im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung oder anerkannter Gleichstellung werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 30.09.2026
per E-Mail
im** PDF-Format**
(max. Gesamtgröße 5 MB, in einer Datei) an
PPKoblenz.PV3-Ausbildungsleitung@polizei.rlp.de
oder
schriftlich
(nur Kopien, Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Verfahrens datenschutzrechtlich vernichtet, Bewerbungsmappen sind entbehrlich)
an das
Polizeipräsidium Koblenz
Referat PV 3
Frau Fischbach
Moselring 10/12
56068 Koblenz
Bewerbungs- oder Reisekosten können nicht übernommen werden.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur
erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für
Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Fall einer Einladung zum Auswahlgespräch
übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht
zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ vom 7. Juli 2025, die zugehörige
„Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ (Anlage 1)
sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ (Anlage 2) mit der Bitte, die
unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist darüber hinaus
abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten
Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit
der Abgabe der Erklärung stimmen Sie - vorbehaltlich des Vorliegens der formalen
Bewerbungsvoraussetzungen - einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines
Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der
Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der
Website unter dem Reiter „Für die
Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie
Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren
Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen die Ausbildungsleiterin des Polizeipräsidiums
Koblenz, Frau Fischbach (0261/103-52350), gerne zur Verfügung.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Die Anzeige wurde ggf. ganz oder teilweise mit KI erstellt. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.