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Polizeibeamtinnen

Stellenangebotsart
Im Beruf
Arbeitgeber/Dienstherr
Land Rheinland-Pfalz
Einsatzdienststelle
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Arbeitsort
Mainz
Beginn der Tätigkeit
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Offene Stellen
1
Arbeitszeit
Vollzeit/Teilzeit
Stellenbeschreibung
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitszeit: Vollzeit / Teilzeit
Besoldung: grundsätzlich bis zur Besoldungsgruppe A 12
Standort: Mainz
Bewerbungsfrist: mit Ablauf des 15.10.2026
In der Abteilung 2 - Operative Einsatz- und Ermittlungsunterstützung - ist zum Versetzungstermin Oktober 2026 eine Stelle innerhalb des Dezernates 213 - Zeugenschutz, Operativer Opferschutz - zu besetzen.
Das Dezernat 213 ist Zentralstelle für den Bereich Zeugenschutz und Operativer Opferschutz in Rheinland-Pfalz und bearbeitet eigene und übertragene Fälle anderer Dienststellen.

Deine Aufgaben

  • Sachbearbeitung von Zeugenschutzmaßnahmen und Operativen Opferschutzmaßnahmen.
  • Planung und Durchführung von Personen- und Objektschutzmaßnahmen.
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen.
  • Stabilisierung und Verhaltensberatung gefährdeter Personen.
  • Verhandlungen und Absprachen mit Behörden, anderen Dienststellen und Unternehmen im Rahmen der Durchführung von Schutzmaßnahmen.

Bildungsabschluss

Das bringst Du mit

  • Bewerben können sich rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Studium an einer Hochschule der Polizei.

Anforderungen

  • Bereitschaft zum verdeckten Arbeiten und zur erhöhten Diskretion im beruflichen und privaten Umfeld, geringe Präsenz in sozialen Netzwerken und öffentlichkeitswirksamen Ehrenämtern etc. sowie Einverständnis zu hohen Restriktionen bei der Ausübung von sonstigen Nebentätigkeiten.
  • Auffassungsgabe sowie Denk- und Urteilsvermögen, schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, Einfallsreichtum und Initiative, Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Belastbarkeit, Kooperation und Teamarbeit.
  • Die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Aufgaben erfordert das Durchlaufen und den erfolgreichen Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Rheinland-Pfalz (LSÜG). Die weiteren Ausführungen unter der Rubrik „Wichtige Informationen“ sind zwingend zu beachten.

Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Aufgrund der teilweise anspruchsvollen und kostenintensiven Fortbildungsmaßnahmen wird eine mittelfristige Dienstverrichtung im Landeskriminalamt (mindestens 5 Jahre) angestrebt.
Wünschenswert wären

  • Eine dreijährige Verwendung in der polizeilichen Sachbearbeitung.
  • Erfahrungen mit verdeckten Ermittlungsinstrumenten.
  • Sprach- und IT-Kenntnisse.

Sonstiges
Wer sind wir? Was tun wir? - das LKA stellt sich kurz vor
Wir sind in Rheinland-Pfalz die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung. Die Internationalisierung der Kriminalität stellt die Polizei vor die Aufgabe, Bürger und Gesellschaft nicht nur vor örtlichen Kriminalitätsphänomenen zu schützen, sondern sich auch auf Entwicklungen auszurichten, die an Landes- oder Staatsgrenzen nicht Halt machen. Dies erfordert Expertenwissen, das wir mit Dir erweitern und den örtlichen Polizeibehörden zur Verfügung stellen wollen.

Das bieten wir

  • Wir unterstützen im Rahmen der Möglichkeiten flexible Dienstzeitgestaltung, Telearbeit und mobiles Arbeiten, sofern die sachlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer mindestens 6-monatigen Einarbeitungszeit am Dienstort in Mainz.
  • Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützen grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
  • Die Stellenbewertung sieht grundsätzlich eine Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz vor.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt!
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung per E-Mail (vorzugsweise in einer PDF-Datei, max. 5 MB) an
Dein Job im LKA
Wichtige Informationen

  • Die sicherheitsmäßige Eignung stellt ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils dar. Bewerberinnen und Bewerber können daher bereits während des laufenden Auswahlverfahrens wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden, sofern die erforderliche Mitwirkung (insbesondere die Abgabe der vollständigen Sicherheitserklärung) verweigert oder verzögert wird oder sich bereits im Verfahren tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko bzw. berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue oder persönlichen Zuverlässigkeit ergeben. Im Interesse einer zeitnahen Aufgabenwahrnehmung kann die Besetzung der Stelle bereits vor dem formellen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung im Rahmen einer vorläufigen Aufgabenübertragung erfolgen. Eine Einstellung bzw. Übertragung des Dienstpostens steht daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung ohne Feststellung eines Sicherheitsrisikos (§ 7 i.V.m. § 17 LSÜG).
  • Wir weisen darauf hin, dass Du mit Deiner Bewerbung gleichzeitig Dein Einverständnis zur Einsichtnahme in Deine Personalakte erteilst. Solltest Du damit nicht einverstanden sein, bitten wir um einen entsprechenden Vermerk in Deiner Bewerbung.
  • Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
  • Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
  • Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann leider nicht erfolgen. Es wird daher um Vorlage entsprechender Kopien und Abschriften gebeten. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findest Du im Internetauftritt der Polizei https://www.polizei.rlp.de/ueber/datenschutz.

Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns
Für Fragen zum Verfahren steht Dir Stefanie Jung (Dezernat 14 - Personal), Telefon: 06131/65-61420, gerne zur Verfügung.
Für Fachfragen wende Dich gerne jederzeit an Florian Reinert (Leitung Dezernat 213), Telefon: 06131/65-62130.
Oder richte Dein Anliegen gerne per E-Mail an Dein Job im LKA.
Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachdezernat ist ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungsadresse
Land Rheinland-Pfalz
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz

E-Mailadresse für Anfragen
DeinJobImLKA@polizei.rlp.de
Zusätzliche Bewerbungsarten
E-Mail
Internetadresse des Arbeitgebers
Ende der Bewerbungsfrist
15.10.2026

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Veröffentlicht am 11.10.2026

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