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Leitung der Polizeiinspektion Trier (m/w/d)

Bei dem Polizeipräsidium Trier ist in der Polizeidirektion Trier zum nächst möglichen Zeitpunkt die

Leitung der Polizeiinspektion Trier (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen.
Die Funktion umfasst auch die Abwesenheitsvertretung der Leitung der Polizeidirektion Trier. Die Stelle ist der Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) zugeordnet.
Den Aufgabenbereich prägen folgende Tätigkeiten:

  • Führung einer Polizeiinspektion,
  • Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Führungskräfte und Mitarbeitenden,
  • Beurteilung der Sicherheitslage im Dienstbezirk der Polizeiinspektion,
  • Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen und herausragenden Lagen, insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion,
  • Führung der Amtsgeschäfte der Leitung der Polizeidirektion Trier bei Abwesenheit der Direktionsleitung.

Bewerben können sich rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und -beamte (m/w/d) des 4. Einstiegsamtes mit Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei oder vergleichbarer Ausbildung ab der Besoldungsgruppe A 14 LBesG. Eine mindestens vierjährige Verwendung in unterschiedlichen Funktionen des 4. Einstiegsamtes des Polizeidienstes wird vorausgesetzt.
Erforderlich sind neben einer ausgeprägten Sozial- und Fachkompetenz eine rasche Auffassungsgabe, ausgeprägtes strategisches Denk- und Urteilsvermögen, sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten, Selbstständigkeit und Entschlusskraft, Verantwortungsbereitschaft und ‑bewusstsein, Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Kooperations- und Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen, hohe Belastbarkeit, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung sowie die Bereitschaft, die im Rahmen der familienfreundlichen Personalführung und des Gender Mainstreamings angestrebten Ziele umzusetzen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Teilzeitwünsche sind unter Angabe von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit in der Bewerbung anzugeben. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.
Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung zu richten an das
Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr
-Referat 342-
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
oder in elektronischer Form an: Bewerbungen_Referat_342(at)mdi.polizei.rlp.de.
Mit der Bewerbung ist das Einverständnis in die Einsichtnahme der Personalakte zu erklären.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: .
Bildungsabschluss
Bewerben können sich rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und -beamte (m/w/d) des 4. Einstiegsamtes mit Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei oder vergleichbarer Ausbildung ab der Besoldungsgruppe A 14 LBesG.

Anforderungen

Eine mindestens vierjährige Verwendung in unterschiedlichen Funktionen des 4. Einstiegsamtes des Polizeidienstes wird vorausgesetzt.
Erforderlich sind neben einer ausgeprägten Sozial- und Fachkompetenz eine rasche Auffassungsgabe, ausgeprägtes strategisches Denk- und Urteilsvermögen, sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten, Selbstständigkeit und Entschlusskraft, Verantwortungsbereitschaft und ‑bewusstsein, Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Kooperations- und Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen, hohe Belastbarkeit, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung sowie die Bereitschaft, die im Rahmen der familienfreundlichen Personalführung und des Gender Mainstreamings angestrebten Ziele umzusetzen.
Sonstiges
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Teilzeitwünsche sind unter Angabe von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit in der Bewerbung anzugeben. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.
Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung zu richten an das
Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr
-Referat 342-
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
oder in elektronischer Form an: Bewerbungen_Referat_342(at)mdi.polizei.rlp.de.
Mit der Bewerbung ist das Einverständnis in die Einsichtnahme der Personalakte zu erklären.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: .
Bewerbungsadresse

Land Rheinland-Pfalz
Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz

E-Mailadresse für Anfragen
Bewerbungen_Referat_342@mdi.polizei.rlp.de
Zusätzliche Bewerbungsarten
E-Mail
Internetadresse des Arbeitgebers
Ende der Bewerbungsfrist
09.08.2026

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