2026/077 Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Wohngeld (Homeoffice möglich)
Stellenbeschreibung
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum 01.12.2026 eine/n:
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
im Bereich „Wohngeld“ in der Abteilung Soziales
in Teil-/Vollzeit, befristet für zwei Jahre
IHRE AUFGABEN
- Bearbeitung von Anträgen auf Lastenzuschuss und Mietzuschuss nach dem Wohngeldprozess
- Beratung der Antragssteller bei persönlichen Vorsprachen oder telefonisch
- Realisierung vo Rückanforderungen und Bearbeitung von Stundungsanträgen
- Grundansatzaufgaben im Bereich der Wohngeldstelle: Abrechnung mit dem Land, Statistik
- Vorlage von Widersprüchen an den Kreisrechtsausschuss, Wahrnehmung der Kreisrechtsauschusstermine
IHR PROFIL
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
- Selbstsicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Fähigkeit und Bereitschaft zu teamorientiertem Arbeiten
- Freundlichkeit und Offenheit im Umgang mit Publikum
- Zuverlässige und strukturierte Arbeitsweise
- Flexibilität und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Ausgaben
UNSER ANGEBOT
- Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Teil-/Vollzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe 9a TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
- Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
- Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und Ausgleich von Zeitguthaben
- Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
- Option auf Homeoffice
- Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte bis zum 11.11.2026 unter Offene Stellen - Karriereportal Kreis Ahrweiler.
Kontakt
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herr Karl-Heinz Porz,
Leiter der Abteilung Soziales
Tel. 02641/975-431
E-Mail: karl-heinz.porz@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.
Arbeitsorte
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