2025/034 Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich "Betreuungsbehörde" in der Abteilung 2.4 - Soziales (Homeoffice möglich)
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
im Bereich „Betreuungsbehörde“ in der Abteilung 2.4 - Soziales
in Teilzeit (50 %), unbefristet
IHRE AUFGABEN
- Digitale Erfassung der Eingangspost und der Bestandsfälle im Fachprogramm der Betreuungsbehörde
- Unterstützung der Fachkräfte der Betreuungsbehörde bei der Sachbearbeitung, insbesondere bei der Sachverhaltsermittlung, der Registrierung der Berufsbetreuer, der Überwachung der Wiedervorlage, der Anforderung fehlender Unterlagen sowie der Anlage von Akten
IHR PROFIL
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder vergleichbare Qualifikation
- Kenntnisse in der Anwendung einschlägiger MS-Office
- Anwendungen und Bereitschaft, sich in die Arbeit mit Fachprogrammen einzuarbeiten
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Gutes Zeitmanagement
UNSER ANGEBOT
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50 %) mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 5 TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
- Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
- Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und Ausgleich von Zeitguthaben
- Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
- Option auf Homeoffice
- Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 22.06.2025 unter
Offene Stellen - Karriereportal Kreis Ahrweiler
Kontakt
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Frau Annette Retterath
Sachbereichsleiterin Abteilung 2.4 - Soziales
Tel. 02641/975-580
E-Mail: annette.retterath@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt.
Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.