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Verwaltungsfachkraft (m/w/d) im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt

Der Landkreis Trier-Saarburg ist nicht nur durch seine Lage - im Herzen Europas - ein at­traktiver Ort zum Leben und Arbeiten. Der Kreis wächst - als Wirtschaftsstandort durch die Nähe zu Luxemburg und durch den kontinuierlichen Ausbau von Bildungs- und Kulturstätten. So ist er heute Lebensmittelpunkt für über 150.000 Menschen. Mit rund 700 Mitarbeitenden kümmert sich die Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit Standorten in der kreisfreien Stadt Trier um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist in der Abteilung 8/Sozialamt und dort im Referat 81/Hilfen zum Lebensunterhalt (Standort: Metternichstraße 33a, Trier) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Verwaltungsfachkraft (m/w/d) im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt

zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

Aufgaben

· Sachbearbeitung im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung gemäß dem SGB XII für Menschen mit Behinderungen

  • Umfassende Beratung hilfesuchender Personen unter Berücksichtigung der

Prinzipien der Sozialhilfe

  • Selbstständige Prüfung und Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen für

laufende und einmalige Leistungen

  • Eigenverantwortliche Entscheidungen über die Gewährung von Hilfen basierend auf den relevanten Rechtsgrundlagen
  • Feststellung und Durchsetzung von Aufwendungsersatz-, Kostenersatz- und Erstattungsansprüchen
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und sonstiger vorrangiger Ansprüche
  • Entscheidungen über Versagungen, Kürzungen oder Aufrechnungen von Leistungen
  • Prüfung und Bearbeitung von Widersprüchen und Klageverfahren

Anforderungsprofil

· Laufbahnprüfung für das 3. Einstiegsamt in der Laufbahn Verwaltung und Finanzen oder
· Zweite Prüfung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst (auch bei derzeitiger Teilnahme) oder
· Erfolgreich abgeschlossenes vergleichbares Studium der Rechtswissenschaften (Ba­chelor, Master, Staatsexamen)
· Verwaltungsfachangestellte oder Absolventen der Ersten Prüfung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst, verbunden mit der Bereitschaft zur Teilnahme am Verwaltungslehrgang II mit anschließender Zweiter Prüfung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst
· Selbstständiges Arbeiten sowie eine zielorientierte Denk- und Arbeitsweise werden ebenso vorausgesetzt wie eine hohe Leistungs- und Teamfähigkeit
· Kenntnisse der gängigen MS-Office Anwendungen
· Von Vorteil wären Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften im Bereich des SGB XII

Wir bieten

· Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 9 c TVöD (VKA) bzw. bei Beamtinnen und Beamten die Besoldung aus der Besoldungsgruppe A 10 LBesG
· Eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit
· Einen familienfreundlichen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten
· Vielfältige Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
· Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Übertragung der Stelle noch nicht die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten zunächst nach den Bestimmungen des Bezirkstarifvertrages über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht eine persönliche Zulage. Eine Höhergruppierung wird in diesen Fällen erst nach erfolgreichem Bestehen der Zweiten Prüfung erfolgen.
Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Ihr Kontakt

Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen Michael Reinert, Tel. 0651/715-16080 zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung wird erbeten bis zum 09.11.2025 ausschließlich über unser Onlinebewerbungsportal. Auf anderem Weg eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Trier
Unbefristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 26.10.2025

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