Verwaltungsfachangestellte
Das Amt 33 - Bereich Bürgerservice ist zuständig für die Arbeitsgebiete des Bundesmeldegesetzes, des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes sowie sämtliche Vorgänge im Servicebereich der Kfz-Angelegenheiten (Zulassungsstelle), Bürger*inneninformation und Terminmanagement.
In der Sachbearbeitung im Amt 33 übernehmen Sie die vielfältigen Aufgaben des Bürgerservices.
Die Arbeitszeiten sind aufgeteilt auf einen Vormittag (ca. 5 Stunden) und zwei Nachmittage (je 4,5 Stunden ca.) während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros sowie, im Wechsel mit den anderen Kolleginnen, samstags in der Nebenstelle in Witzhelden.
Tätigkeitsprofil
- Meldeangelegenheiten (An-, Ab- und Ummeldungen, Auskünfte, Bescheinigungen, Führungszeugnisse etc.)
- Pass- und Ausweiswesen
- Staatsangehörigkeitsfragen
- Beglaubigungen und Bestätigungen von Kopien und Unterschriften
- Mitarbeit an der Infotheke
- Meldestatistik
- Bearbeitung von Auskunfts- und Übermittlungssperren
Anforderungsprofil
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte*r oder eine vergleichbare Qualifikation
- Kundenorientierung
- ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Bereitschaft, gelegentlich Samstagsdienste in der Verwaltungsnebenstelle des Bürgerbüros in Witzhelden zu übernehmen (9 bis 13 Uhr)
Darüber hinaus ist wünschenswert
- Erfahrung im Einwohnermelde-, Pass- und Ausweiswesen
- Erfahrung mit dem Fachprogramm VOIS
Wir bieten Ihnen
Bei uns finden Sie einen interessanten und vielseitigen Aufgabenbereich in einem guten Arbeitsumfeld mit guten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Tätigkeit.
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen wird die Entgeltgruppe 6 gezahlt. Eine genaue Einstufung innerhalb dieser Entgeltgruppe ist erfahrungsabhängig.
Daneben sieht der TVöD eine Jahressonderzahlung, eine jährliche leistungsorientierte Bezahlung (LOB), eine betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK) sowie die Gewährung von 30 Tagen Urlaub/5-Tagewoche vor.
Flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden selbstverständlich Berücksichtigung.
Die Stadt Leichlingen nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von Schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Menschen mit den verschiedensten Hintergründen und Interessen finden bei uns ihren Arbeitsplatz zum Wohlfühlen. Dabei ist die Chancengleichheit für alle Bewerber*innen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität unser höchstes Gebot!
Für fachliche Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle
Amtsleiterin Ann-Kristin Gröne
E-Mail: ann-kristin.groene(at)leichlingen.de
Tel. 02175 992-345
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren
Personalservice
Tel. 02175 992-135 oder 02175 992-136
E-Mail: personalservice(at)leichlingen.de
Die persönlichen Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich in KW 33 oder KW 34 statt.
Neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sowie vollständigen Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen ausschließlich online als eine zusammenhängende PDF-Datei bis zum 13.8.2025 an: bewerbungen(at)leichlingen.de. Bitte nutzen Sie ausschließlich das E-Mail-Bewerbungsverfahren. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalische eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzvorschriften behandelt. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der Stadt Leichlingen zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens verwendet. Es haben nur berechtigte Mitarbeiter*innen der Stadt Leichlingen Zugang zu Ihren Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum vollständigen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert. Danach werden Ihre Daten gelöscht.
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